Die Herrschaft ĂŒber den Thurgau
Im Jahr 1615 wird der Thurgau als Gemeine Herrschaft von sieben eidgenössischen Orten regiert: ZĂŒrich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus. Der aktuelle Landvogt ist Heinrich Elmer aus Glarus, doch dieses Amt wechselt alle zwei Jahre zwischen den Orten.
Der Thurgau ist in zahlreiche Niedergerichte unterteilt. Jedes besteht aus einem bestimmten Territorium, einem zustĂ€ndigen Gerichtsherrn und einem zwölfköpfigen Gericht. Diese Gerichte sind fĂŒr kleinere Rechtsstreitigkeiten, Steuerabgaben, KaufvertrĂ€ge und andere Verwaltungsaufgaben zustĂ€ndig.